Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Soweit nicht abweichende, von der Elektro Küng AG (nachfolgend Küng AG genannt) schriftlich bestätigte Vereinbarungen getroffen werden, gelten für die Lieferung, Installation und/oder Montage sowie für die Inbetriebsetzung von Stark- und Schwachstrominstallationen sowie für alle übrigen Dienstleistungen der Küng AG die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie bilden integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der Küng AG. Allfällig abweichende AGB des Kunden haben keine Geltung.
2. Verbindlichkeiten von Offerten und Vertrag
Die Offerte bleibt während zwei Monaten ab Ausstelldatum verbindlich. Danach können die geänderten Lieferantenpreise (unter anderem Kupfer) angepasst werden. Die vertraglich vereinbarten Preise bleiben während 6 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages durch die Küng AG verbindlich. Nach Ablauf von 6 Monaten ist Küng AG berechtigt, die aufgelaufene Teuerung sowie allenfalls erhöhte Lieferantenpreise weiter zu verrechnen. Bei Teuerungsverrechnung kommt die Methode des VSEI 33.3% Material 66.7% Arbeit zur Anwendung.
3. Fristen
Liefer- und Montagetermine werden zwischen der Küng AG und dem Besteller im Einzelfall vereinbart, oder sind im Werkvertrag geregelt. Der Auftraggeber hat die nötigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit die Lieferung/Installationen ungehindert erfolgen können. Andernfalls gehen die durch Verzögerungen und mehr Aufwendungen entstandenen Zusatzkosten zu seinen Lasten. Die Küng AG haftet nicht für verspätete Lieferungen Waren dritter oder höherer Gewalt.
4. Leistungsumfang/Haftung/Lieferverzug
Die Küng AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden für die sorgfältige Ausführung des Auftrages. Küng AG haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die im Werkpreis enthaltenen Leistungen erstrecken sich auf den im Angebot und/oder im Werkvertrag angeführten Leistungsumfang. Sämtliche vom Besteller schriftlich oder mündlich zusätzlich oder nachträglich verlangten Leistungen oder Lieferungen werden separat verrechnet. In der Auftragsbestätigung resp. im Werkvertrag nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung geltenden Preisen verrechnet. Nicht im Preis enthalten sind allgemeine Gebühren dritter, Netzkostenbeiträge und dergleichen von Netzbetreibern und anderen Anbietern. Die Küng AG lehnt bei Bohrungen, Durchbrüchen und Spitzarbeiten jede Haftung für Beschädigung an bestehenden verdeckten Leitungen jeglicher Art ab, von denen sie auf Grund der vorhandenen Informationen keine Kenntnis haben konnte. Ebenso allfällige Folgeschäden wie Maler oder Reinigungen. Bei Umbauarbeiten hat der Kunde
alles Vertretbare zum Schutze der Einrichtungen von Staubentwicklung und dergleichen zu unternehmen.
Die Küng AG übernimmt keine Haftung für Asbestsanierungen und andere Massnahmen für Altlasten, die in Folge der Arbeiten des Unternehmers notwendig wurden, welche zur Zeit der Offert Stellung, respektive des Abschlusses des Vertrages, nicht bekannt waren und nicht erkannt werden konnten. Eine Haftung durch Asbest verursachte Schäden wird von der Küng AG abgelehnt. Ebenso besteht keine Haftung bei allen Betriebsunterbrüchen oder Ansprüche Dritter. Keine Haftung besteht auch für kundenseitige defekte Apparate und Netzgeräte, die nach Netzfreischaltung und wieder Einschaltungen auftreten.
5. Pikett, Hotline
Die Küng AG hat einen 24/7 Pikett, Hotline. Es besteht kein Anrecht auf Verfügbarkeit. Pikett Einsätze werden mit einer Pauschale & Lohn-, Materiakosten durch den Kunden vergütet. Bei nachfolge Schäden durch nicht Entgegennahme, Hilfeleistung der Küng AG beim Pikett-Einsatz kann diese nicht haftbar gemacht werden.
6. E-Ladestation Betriebs- Nutzungsbedingungen
Neben der Installation von Ladestationen kann der Kunde auch die Abrechnungsdienstleistungen der Küng AG in Anspruch nehmen. Diese Betriebs- Nutzungsbedingungen sind in einem separaten Vertrag (Abrechnungsvereinbarung Ladelösung Elektromobilität) geregelt.
7. Geistiges Eigentum
Der Kunde erwirbt das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung und zum Gebrauch der Dienstleistung und Produkte der Küng AG in dem in den Verträgen vereinbarten Umfang. Offerten und Projekte dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Küng AG kopiert, Dritten weitergegeben oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Bei Verstoss kann die Küng AG ihre Aufwendungen bis max. 8% der Offert Summe verrechnen. Die Schutzrechte an den Dienstleistungen und Produkten verbleibt bei der Küng AG.
8. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts Abweichendes vereinbart, stellt der Unternehmer im Laufe des Projektes bis zu 90% mittels Teilrechnungen auf Grund des Projektstandes in Rechnung. Der Rest ist bei Projektabschluss zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen & Mahnspesen von 20.00 zu den gesetzlichen Zinssätzen zu bezahlen.
9. Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung umfasst die Prüfung und Kontrolle gemäss NIV und NIN. Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für Schäden von bauseits gelieferten Apparaten und Leuchten, oder durch Schäden die durch diese Geräte verursacht werden, auch wenn er nach der oben aufgeführten Prüfung im Auftrag des Kunden die Inbetriebsetzung vornimmt. Bauseitig gelieferte Anlagen müssen durch den jeweiligen Lieferanten in Betrieb gesetzt werden und die sicherheitstechnischen Einrichtungen geprüft werden.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Anlagen und Installationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Küng AG. Mit der Bestellung erteilt der Kunde der Küng AG das Recht, für Forderungen den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister bzw. das Bauhandwerkerpfandrecht auf Kosten des Kunden eintragen zu lassen.
11. Garantie
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird für die Installationsarbeiten eine Garantie von 24 Monaten ab Inbetriebnahme gewährt. Mängel sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich zu rügen. Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unsachgemässe Behandlung der Anlage, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter diese Garantie. Für Geräte, Apparate und Materiallieferungen gilt die Garantie des Herstellers. Ausgeschlossen von der Garantie sind (Leuchtmittel aller Art).
12. Retouren ausserhalb von Garantiefällen
Ausserhalb von Garantiefällen hat der Kunde das Recht, Muster und Produkte nach Voranmeldung des Kunden zurückzugeben (mit Ausnahme von Abverkaufsprodukten und Produkten, welche auf Kundenwunsch beschafft oder hergestellt wurden; diese sind von der Rücknahme ausgeschlossen). Küng AG stellt in Abhängigkeit vom Zustand des zurückgegebenen Musters bzw. Produkts und vergangenem Zeitraum seit Lieferung desselben eine Gutschrift für künftige Einkäufe von Produkten zu Gunsten des Kunden aus. Es gilt folgende Tabelle:
Die Gutschriftshöhe wird auf Basis des Nettowarenwertes des zurückgegebenen Musters bzw. Produktes berechnet. Transport- und Versandkosten für Retouren gehen zu Lasten des Kunden. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist schweizerisches Recht anwendbar. Internationale Übereinkommen sind ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug.
14. Gültigkeit
Gültig ab 1. Januar 2023 und ersetzt die
bisherig AGB vom 1. Januar 2018